Das Kürzel GEG steht für Gebäudeenergiegesetz und begegnet Eigentümern weiterhin in Angeboten, Energieausweisen und älteren Sanierungsunterlagen. Gesetzesbezeichnungen, Paragrafen und Anforderungen können sich ändern. Für ein neues Dachvorhaben ist deshalb die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende amtliche Fassung heranzuziehen; alte Ratgeber oder frühere Grenzwerte reichen als Planungsgrundlage nicht aus.

Worauf kommt es in der Praxis an?

Für den Wärmeschutz sind unter anderem Gebäudenutzung, betroffene Bauteile, Umfang der Veränderung und mögliche Sonderfälle zu prüfen. Ein einzelner Austauschziegel ist anders einzuordnen als eine umfangreiche Erneuerung des Dachaufbaus. Förderbedingungen sind zusätzlich und getrennt von gesetzlichen Mindestanforderungen zu betrachten. Besprechen Sie notwendige Nachweise vor der Beauftragung mit der zuständigen Fachplanung oder Energieberatung. Die amtliche Gesetzesfassung und ihre Anlagen sind die verbindliche Ausgangsbasis für die Prüfung.